Was Inklusion wirklich verlangt

Inklusion zwischen Rhetorik und Realität – Gesundheitssysteme und Diagnostik

von Volker Schwennen
Lesedauer: ca. 2 Minuten

Inklusion ist das meistverwendete und meistmissverstandene Wort in der sozialpolitischen Debatte um Behinderung und Neurodivergenz. Es hat den Weg in Verfassungen, UN-Übereinkommen, Koalitionsverträge und Leitbilder von Institutionen gefunden, die sich seine Bedeutung nicht im Entferntesten zu Ende gedacht haben. Inklusion klingt nach Öffnung, nach Einschließen, nach dem Ende des Ausschlusses – und in der Praxis bedeutet es allzu oft: Wir lassen euch dazu, aber ihr müsst euch anpassen. Wir machen die Tür auf, aber den Raum lassen wir, wie er ist. Das ist keine Inklusion. Das ist eine höflichere Form der Exklusion.

Die Unterscheidung, die hier zählt, hat die Disability Studies lange schon getroffen: zwischen dem medizinischen Modell von Behinderung und dem sozialen Modell. Das medizinische Modell sieht das Problem im Menschen – in seiner Einschränkung, seiner Abweichung, seiner Unfähigkeit, das zu tun, was von ihm erwartet wird. Die Lösung ist Therapie, Korrektur, Anpassung. Das soziale Modell sieht das Problem in der Gesellschaft – in den Strukturen, die bestimmte Körper und Gehirne ausschließen, in den Normen, die Differenz als Defizit definieren, in den Umgebungen, die für eine bestimmte Art von Mensch gebaut wurden und für andere nicht. Die Lösung ist nicht Anpassung, sondern Umbau.

Echte Inklusion verlangt den Umbau. Sie verlangt, dass Institutionen – Schulen, Arbeitgeber, Behörden, Gesundheitseinrichtungen – ihre eigenen Strukturen befragen und verändern, nicht die Menschen, die durch diese Strukturen fallen. Das ist aufwändig, kostspielig, und es verlangt eine grundlegende Umorientierung: von der Frage Wie bringen wir diese Person dazu, in unserem System zu funktionieren? zur Frage Wie gestalten wir unser System so, dass diese Person darin funktionieren kann? Diese Verschiebung klingt minimal. In der Praxis ist sie radikal.

Das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, kurz UN-BRK, das 2006 verabschiedet und von über 180 Staaten ratifiziert wurde, enthält in Artikel 19 das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft, in Artikel 24 das Recht auf inklusive Bildung, in Artikel 27 das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben. Diese Artikel sind geltendes Recht in den ratifizierenden Staaten. Die Realität ihrer Umsetzung ist durchgängig unbefriedigend – nicht weil die Absichten fehlen, sondern weil die Strukturen fehlen. Weil Inklusion als Kostenfaktor verbucht wird statt als Investition. Weil Verantwortlichkeiten diffus sind. Weil niemand politisch haftbar gemacht wird, wenn die Umsetzung scheitert.

Im Gesundheitssystem zeigt sich diese Lücke zwischen Rhetorik und Realität besonders scharf. Neurodivergente Menschen erhalten Diagnosen im Durchschnitt Jahre später als notwendig – im Fall von Autismus bei Frauen und Mädchen im Durchschnitt ein Jahrzehnt später als bei Männern und Jungen, weil die diagnostischen Kriterien an männlichen Probanden entwickelt wurden und das unterschiedliche Erscheinungsbild weiblicher Neurodivergenz systematisch übersehen wurde. ADHS im Erwachsenenalter ist in vielen Gesundheitssystemen immer noch ein schlecht versorgtes Feld – mit langen Wartezeiten, unzureichend ausgebildeten Fachleuten, Erstattungsregelungen, die ambulante psychiatrische Versorgung gegenüber medikamentöser Behandlung systematisch benachteiligen.

Die Diagnostik selbst ist reformbedürftig. Die gängigen Diagnoseverfahren messen Abweichung von einem Norm-Verhalten, das neurotypisch, männlich, westlich und mittelschichtsgeprägt ist – und sie tun so, als wären das neutrale Parameter. Sprachbasierte Testverfahren benachteiligen Menschen, deren Stärken nicht sprachlich sind. Standardisierte Beobachtungssituationen erfassen nicht das Alltagserleben in seiner Komplexität. Die Selbstauskunft der betroffenen Person – die präziseste Quelle für das Erleben der eigenen Neurodivergenz – hat in vielen Diagnoseprozessen ein systematisch niedrigeres Gewicht als die Fremdbeobachtung. Das ist ein methodologisches Problem, das zugleich ein ethisches ist: Es sagt, wessen Wissen zählt.

Was konkret anders werden müsste: Diagnostische Verfahren, die an größeren und diverseren Stichproben entwickelt und für verschiedene Geschlechter, Altersgruppen und kulturelle Kontexte validiert werden. Erfahrungswissen als gleichwertige epistemische Quelle im Diagnoseprozess. Verkürzung der Wartezeiten durch bedarfsgerechte Ausbildung von Fachkräften und Finanzierung ambulanter Versorgungsstrukturen. Diagnostik, die nicht auf Klassifikation zielt, sondern auf Verstehen – auf die Frage, was diese Person braucht, nicht nur, in welche Kategorie sie fällt. Und Nachsorge, die nicht bei der Diagnose endet, sondern die betroffene Person bei der Übersetzung der Diagnose in Alltagsstrategien und Ressourcenzugang begleitet.

Inklusion, die diesen Namen verdient, ist kein Programm. Sie ist eine Haltung, die sich in tausend strukturellen Entscheidungen materialisiert: in der Architektur von Gebäuden, in der Gestaltung von Formularen, in der Ausbildung von Fachkräften, in den Kriterien für Förderung, in den Fristen für Diagnosen, in den Spielräumen für Nachteilsausgleiche, in der Kultur von Institutionen, die über das Leben von Menschen entscheiden. Jede dieser Entscheidungen ist eine politische. Jede von ihnen kann anders getroffen werden. Und jede, die so getroffen wird, dass sie Menschen ausschließt, die eingeschlossen sein könnten, ist eine Entscheidung, für die jemand verantwortlich ist.

Inklusion, die den Namen verdient, fragt nicht: Kannst du dich uns anpassen? Sie fragt: Was müssen wir verändern, damit du dazugehören kannst? Das ist der Unterschied. Er ist nicht klein.